Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. Mai 2022 - 12 Sa 15/22 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger mit dem Beginn des Ruhestands einen Rabatt auf die Kosten der Gas- und Stromlieferungen (Energiekostenrabatt) iHv. 25 vH statt iHv. 15 vH zu gewähren.
Der im Oktober 1955 geborene Kläger wurde zum August 1977 von der Stadt Wuppertal eingestellt. Der Arbeitsvertrag enthielt ua. folgende Klausel:
"§ 1
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