Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 19.2.2021 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.449,36 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Detmold vom 19.2.2021 ist nicht begründet. Das SG hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 24.6.2020 zu Recht abgelehnt. Gleichermaßen ist auch eine aufschiebende Wirkung der vor dem SG erhobenen Klage (Az. S
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