Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 22.2.2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 27.055,80 Euro festgesetzt.
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