LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 15.02.2021
L 8 BA 85/20 B ER
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1 und S. 5; SGG § 86a Abs. 2 Nr. 1; SGG § 86a Abs. 3 S. 2; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 2; GmbHG § 35 Abs. 1 S. 1; GmbHG § 37 Abs. 1; GmbHG § 41; GmbHG § 42a; GmbHG § 45 Nr. 5 -6; GmbHG § 49 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 675 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Detmold, vom 27.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 28 BA 31/20

Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die sofortige Vollziehung eines BeitragsbescheidesSozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbHAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.02.2021 - Aktenzeichen L 8 BA 85/20 B ER

DRsp Nr. 2023/39

Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die sofortige Vollziehung eines Beitragsbescheides Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

1. Mit der Vereinbarung einer pauschalen Vergütung für die Übernahme der organschaftlichen Stellung als Geschäftsführer einer GmbH wird eine vertragliche Regelung zur Begründung eines Anstellungsverhältnisses getroffen, dessen konkrete (zivil-)rechtliche Natur für die sozialrechtliche Beurteilung ohne Belang ist. 2. Eine Zulassung als Rechtsanwalt und eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist für eine sozialrechtliche Bewertung ebenfalls ohne Belang.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 27.5.2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.289,50 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1 und S. 5; SGG § 86a Abs. 2 Nr. 1; SGG § 86a Abs. 3 S. 2; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 2; GmbHG § 35 Abs. 1 S. 1; GmbHG § 37 Abs. 1; GmbHG § 41; GmbHG § 42a; GmbHG § 45 Nr. 5 -6; GmbHG § 49 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 675 Abs. 1;

Gründe