LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 28.06.2021
L 8 BA 66/20 B ER
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; GmbHG § 46 Nr. 5; GmbHG § 53 Abs. 1; GmbHG § 53 Abs. 2 S. 1; GmbHG § 54 Abs. 1; GmbHG § 54 Abs. 3; GmbHG § 55; SGG § 86a Abs. 2 Nr. 1; SGG § 86a Abs. 3 S. 2; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 2;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 17.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 45 BA 10/20

Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen BeitragsbescheidSozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.06.2021 - Aktenzeichen L 8 BA 66/20 B ER

DRsp Nr. 2023/1231

Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Beitragsbescheid Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

Aus der Erteilung einer Generalvollmacht ergibt sich keine Rechtsmacht und damit eine anzunehmende Selbstständigkeit bei einem mitarbeitenden Gesellschafter, wenn der zugrundeliegende Gesellschafterbeschluss die Satzung der GmbH nicht rechtswirksam durch notarielle Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister geändert hat.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.2.2020 geändert.

Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der unter dem Aktenzeichen S 45 BA 11/20 beim Sozialgericht Düsseldorf anhängigen Klage gegen den Bescheid vom 21.6.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.12.2019 wird abgelehnt.

Die Kosten des gesamten Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt.

Der Streitwert wird für das gesamte einstweilige Rechtsschutzverfahren auf 15.344,10 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; GmbHG § 46 Nr. 5; GmbHG § 53 Abs. 1; GmbHG § 53 Abs. 2 S. 1; GmbHG § 54 Abs. 1; GmbHG § 54 Abs. 3; GmbHG § 55;