OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.01.2021
20 U 229/20
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; UWG § 4 Nr. 4;
Fundstellen:
GRUR-RR 2021, 443
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 10.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen O 236/19

Unberechtigte AbnehmerverwarnungRechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebGezielte Behinderung eines Mitbewerbers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2021 - Aktenzeichen 20 U 229/20

DRsp Nr. 2021/10990

Unberechtigte Abnehmerverwarnung Rechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2020 - 2a O 236/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; UWG § 4 Nr. 4;

[Gründe]

des Zeichens "A..." auf dem Anhängeretikett in Anspruch zu nehmen. Zur Begründung hat das Landgericht im Wesentlichen ausgeführt: