Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2020 - 2a
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
des Zeichens "A..." auf dem Anhängeretikett in Anspruch zu nehmen. Zur Begründung hat das Landgericht im Wesentlichen ausgeführt:
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