Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 24. Juni 2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.771,27 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2019 zu zahlen.
1b)Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.120,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Juli 2019 zu zahlen.
2)Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3)Der Kläger und Widerbeklagte wird verurteilt, an die Beklagte und Widerklägerin 3.057,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. März 2020 zu zahlen.
4)Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
2.Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. 4.
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