OLG Hamm - Urteil vom 24.02.2021
31 U 140/19
Normen:
BGB § 812; BGB § 214 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 13.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 127/16

Unberechtigte Überziehungszinsen und unberechtigte Bankgebühren für ein KontokorrentkontoAnspruch auf Korrektur unrichtiger Buchungen und rückwirkende Neuberechnung eines KontoverlaufsEinrede der VerjährungEntstehung eines Anspruchs auf Rückzahlung unbilliger Entgelte

OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2021 - Aktenzeichen 31 U 140/19

DRsp Nr. 2021/3795

Unberechtigte Überziehungszinsen und unberechtigte Bankgebühren für ein Kontokorrentkonto Anspruch auf Korrektur unrichtiger Buchungen und rückwirkende Neuberechnung eines Kontoverlaufs Einrede der Verjährung Entstehung eines Anspruchs auf Rückzahlung unbilliger Entgelte

Der Anspruch auf Rückzahlung unbilliger Entgelte entsteht nicht erst mit Rechtskraft des Urteils, das die Unbilligkeit feststellt, sondern bereits mit Zahlung des überhöhten Entgelts.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.09.2019 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster (Az. 021 O 127/16) - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, das für den Kläger geführte Kontokorrentkonto mit der Nr. 4########0 für die Zeit vom 01.10.2012 bis 31.03.2016 neu zu berechnen.