FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.10.2009
7 K 98/06
Normen:
EStG § 1 Abs. 1 S. 1; AO § 8; NATOTrStat Art. X Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 743

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht eines US-Beamten

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.10.2009 - Aktenzeichen 7 K 98/06

DRsp Nr. 2010/4768

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht eines US-Beamten

1. Lässt sich nicht feststellen, dass sich ein Mitglied einer Truppe, eines zivilen Gefolges oder eine technische Fachkraft "nur in dieser Eigenschaft" i S. d. Art. X Abs. 1 S. 1 NATOTrStat im Inland aufhält und fest entschlossen ist, nach Beendigung des Dienstes in den Ausgangsstaat oder Heimatstaat zurückzukehren, besteht die unbeschränkte deutsche Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG. ein solcher Grund kann z. B. in der Eheshließung mit einem in der BRD wohnhaften und berufstätigen Ehepartner sein; allerdings handelt es sich dabei nur um ein Indiz, so dass die Ehe nicht zwangsläufig einer Privilegierung entgegen steht. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung aller Umstände. 2. Der Erwerb einer Immobilie in Deutschland stellt einen tatsächlichen Anhaltspunkt gegen den Rückkehrwillen dar. 3. Gegen einen Rückkehrwillen spricht auch der Umstand, dass das Mitglied der Truppe über das Erreichen der regulären Pensionsgrenze hinaus in Deutschland bleibt. 4. Stehen Willensbekundungen nicht im Einklang mit den tatsächlichen Lebensumständen, kann aus ihnen nicht auf einen festen Rückkehrwillen geschlossen werden.