FG Sachsen - Urteil vom 03.05.2007
2 K 425/04
Normen:
InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 S. 2 Fassung: 20.12.2000; GG Art. 20 Abs. 3; BGB § 184;

Unechte Rückwirkung des Kumulationsverbots in § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG in der Fassung des InvZulÄndG vom 20.12.2000; Vertrauensschutz; Genehmigung eines Kaufvertrags wirkt auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück - Staats- und Verfassungsrecht

FG Sachsen, Urteil vom 03.05.2007 - Aktenzeichen 2 K 425/04

DRsp Nr. 2009/10518

Unechte Rückwirkung des Kumulationsverbots in § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG in der Fassung des InvZulÄndG vom 20.12.2000; Vertrauensschutz; Genehmigung eines Kaufvertrags wirkt auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück - Staats- und Verfassungsrecht

1. Die Änderung des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 durch das InvZulÄndG vom 20.12.2000 ist keine Klarstellung, sondern eine materielle Änderung der Anspruchsvoraussetzungen zu Lasten des Anspruchsberechtigten. Das Kumulationsverbot findet daher keine Anwendung, wenn der Investor mit den Investitionen vor der endgültigen Beschlussfassung des InvZulÄndG am 20.12.2000 begonnen hat. 2. Entschließt sich der Investor aufgrund der in Aussicht gestellten Investitionszulage zu einer Investition, ist sein Vertrauen auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung demnach schützenswert. Das Fehlen des zeitlichen Anwendungsbereiches des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG n. F. ist daher im Weg verfassungskonformer Auslegung in der Weise zu schließen, dass § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 n. F. erst für Investitionen gilt, die nach dem 20.12.2000, dem Zeitpunkt der endgültigen Gesetzesänderung vorgenommen wurden.