Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen i.S. § 4 Satz 2 EigZulG
FG Nürnberg, Urteil vom 18.06.2004 - Aktenzeichen VII 230/01
DRsp Nr. 2005/9906
Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen i.S. § 4 Satz 2 EigZulG
Keine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Angehörige liegt vor, wenn ein Grundstück mit der - auch formlosen - Verpflichtung übernommen wird, das auf dem Grundstück befindliche, von den Eltern bewohnte Haus abzureißen und im Gegenzug auf dem Grundstück ein neues Wohnhaus zu errichten in dem die Eltern eine Wohnung unentgeltlich nutzen können.
Streitig ist, ob eine Wohnung i. S. v. § 4 Satz 2 des Eigenheimzulagengesetzes - EigZulG - unentgeltlich an einen Angehörigen zu Wohnzwecken überlassen wird.
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