FG Nürnberg - Urteil vom 18.06.2004
VII 230/01
Normen:
EigZulG § 4 Satz 2 ;

Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen i.S. § 4 Satz 2 EigZulG

FG Nürnberg, Urteil vom 18.06.2004 - Aktenzeichen VII 230/01

DRsp Nr. 2005/9906

Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen i.S. § 4 Satz 2 EigZulG

Keine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Angehörige liegt vor, wenn ein Grundstück mit der - auch formlosen - Verpflichtung übernommen wird, das auf dem Grundstück befindliche, von den Eltern bewohnte Haus abzureißen und im Gegenzug auf dem Grundstück ein neues Wohnhaus zu errichten in dem die Eltern eine Wohnung unentgeltlich nutzen können.

Normenkette:

EigZulG § 4 Satz 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Wohnung i. S. v. § 4 Satz 2 des Eigenheimzulagengesetzes - EigZulG - unentgeltlich an einen Angehörigen zu Wohnzwecken überlassen wird.