I.
Der Kläger ist ein eingetragener Verein, dessen satzungsgemäßer Zweck es ist, durch Aufklärung und gutes Beispiel Liebe und Verständnis für die lebende Tierwelt zu wecken, das Wohlergehen und eine artgerechte Haltung der Tiere zu fördern (vgl. § 2 der Satzung des Klägers).
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