Streitig ist, ob die nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG vorgesehene Besteuerung einer Zuwendung ohne Berücksichtigung eines für den Schenker vorbehaltenen Nießbrauchs die Annahme einer weiteren freigebigen Zuwendung ausschließt, wenn der Schenker vorzeitig auf sein Nießbrauchsrecht verzichtet.
Mit notarieller Urkunde vom 30. 8. 1985 erhielt der Kläger von seinem Onkel (geb. 16. 5. 1928) einen Geschäftsanteil zu 15.000 DM an der ... GmbH. Als Gegenleistung übernahm er ein bestehendes Nießbrauchsrecht an dem GmbH-Anteil zugunsten seiner Großmutter, weiter räumte er den Nießbrauch an dem Geschäftsanteil ab dem Ableben der Großmutter seinem Onkel auf dessen Lebenszeit ein. Die Großmutter verstarb im März 1986.
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