Die Beteiligten streiten über die Frage, ob ein Aufhebungsbescheid betreffend Eigenheimzulage rechtmäßig ist.
Die Klägerin lebte in den Streitjahren 2009 und 2010 von ihrem Ehemann getrennt, wobei die Klägerin aus dem gemeinsam bewohnten Objekt auszog. Zuvor hatten beide für das ihnen gemeinsam gehörende Objekt jeweils Eigenheimzulage erhalten. Im Rahmen der Trennung erhielt die Klägerin keinen Unterhalt von ihrem Ehemann, sondern lebte von Sozialleistungen. Die ausstehenden Darlehensforderungen der das Objekt finanzierenden Banken tilgte der Ehemann alleine, obwohl beide Eheleute aus den Darlehensverträgen verpflichtet waren. Ende 2010 wurde das Objekt veräußert.
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