Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die steuerliche Behandlung eines Unfall-Totalschadens an einem betrieblich geleasten Kraftfahrzeug.
Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatten. Sie erzielen beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Neben seiner Vollzeittätigkeit als Arbeitnehmer übt der Kläger eine unterrichtende freiberufliche Tätigkeit als ...trainer aus. Seinen Gewinn ermittelt er durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
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