Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall auf einem betrieblich veranlassten Flug als Betriebsausgaben.
Der verstorbene Dr. D und seine inzwischen ebenfalls verstorbene Ehefrau betrieben gemeinsam eine Zahnarztpraxis, die nach dem Tod von Dr. D von seiner Frau bis zum Jahre 1992 weitergeführt und dann verkauft wurde. Frau D verstarb im Jahre 1993. Die Klägerinnen haben sie je zur Hälfte beerbt.
Am 8. April 1983 charterte Dr. D ein Privatflugzeug für den Flug zu einer Fortbildungsveranstaltung der "Akademie" in K, auf der er anstelle einer ausgefallenen Referentin einen Diavortrag halten sollte. Auf das Tagungsprogramm wird Bezug genommen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|