FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.05.2008
3 K 1699/05
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;

Unfallkosten als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 3 K 1699/05

DRsp Nr. 2008/17276

Unfallkosten als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Versicherungsleistungen aus einer Vollkaskoversicherung sind in voller Höhe auf als Werbungskosten abzugsfähige Unfallkosten anzurechnen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigungsfähigkeit von Unfallkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger ist Ingenieur und erzielt als Niederlassungsleiter der H Sicherheitstechnik GmbH, einem Tochterunternehmen der ... Versicherung AG, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Klägerin ist als Filialleiterin nichtselbständig tätig.