Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 23. Juni 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin des Herrn X, der im Zwölfmonatszeitraum 2013/2014 über eine Milchquote von ... kg verfügte. Tatsächlich lieferte er in diesem Zeitraum der Molkerei ... kg. Nach Fettgehaltskorrektur sowie Molkerei– und Bundessaldierung ergab sich eine Überlieferung von ... kg und eine Abgabenforderung in Höhe von ... €, die die Molkerei beim Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt) anmeldete.
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