I. Die Erinnerung richtet sich gegen eine Kostenrechnung, mit der der Erinnerungsführer als vollmachtloser Vertreter eines unterlegenen Beteiligten in Anspruch genommen worden ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|