I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Inhaber einer Werkstätte für Möbel und Innenausbau. Im Streitjahr (1985) führte er in einem ... Tischlerarbeiten aus. Er rechnete seine Arbeiten gegenüber seinem Auftraggeber mit Schlussrechnung 7984 vom 11. Oktober 1985 ab. Die Rechnung über brutto ... DM und gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer in Höhe von ... DM enthielt unter den Positionen 16 bis 27 sog. "Behinderungs-Mehrkosten" und unter der Position 28 eine "Zusatzleistung gem. § 2 Nr. 6 VOB/B". Die Mehrkosten hatte der Kläger seinem Auftraggeber in Rechnung gestellt, weil er aufgrund von Verzögerungen durch andere mit der Renovierung des ... beschäftigte Unternehmer mit seinen Arbeiten nicht wie vorgesehen bereits im Dezember 1984, sondern erst im Mai 1985 hatte beginnen können.
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