LG Freiburg - Urteil vom 04.09.2000
VIII Qs 9/00
Normen:
AO § 386 ;
Fundstellen:
DRsp III(380)281b-c
StV 2001, 268

Unselbständige Ermittlungskompetenz der Finanzbehörden; Rechtswidrigkeit gerichtlicher Beschlüsse aufgrund unzulässiger Anträge der Finanzbehörden

LG Freiburg, Urteil vom 04.09.2000 - Aktenzeichen VIII Qs 9/00

DRsp Nr. 2004/1601

Unselbständige Ermittlungskompetenz der Finanzbehörden; Rechtswidrigkeit gerichtlicher Beschlüsse aufgrund unzulässiger Anträge der Finanzbehörden

1. Die Finanzbehörden sind im Falle der Verfolgung von Steuerstraftaten mit tateinheitlich begangenen allgemeinen Straftaten nicht befugt, unmittelbar Anträge beim Ermittlungsrichter zu stellen (unselbständige Ermittlungskompetenz). 2. Ein unzulässiger Durchsuchungsantrag der Finanzbehörde führt zur Rechtswidrigkeit der gerichtlichen Beschlüsse, jedoch nicht zu deren Unwirksamkeit.

Normenkette:

AO § 386 ;
Fundstellen
DRsp III(380)281b-c
StV 2001, 268