BFH - Beschluss vom 09.07.2007
I R 60/04
Normen:
FGO § 44a Abs. 1, § 45; AO § 347 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 2238
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 27.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 1189/01

Untätigkeitsklage; Erledigung von Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage

BFH, Beschluss vom 09.07.2007 - Aktenzeichen I R 60/04

DRsp Nr. 2007/19041

Untätigkeitsklage; Erledigung von Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage

Wird zeitgleich mit einem Untätigkeitseinspruch beim FA eine Untätigkeitsklage beim FG erhoben, führt die nachfolgende Ablehnung des Antrags auf Erlass eines VA durch das FA zur Erledigung sowohl des Untätigkeitseinspruchs als auch der Untätigkeitsklage. Für die fortgeführte Untätigkeitsklage fehlt es daher an der Durchführung eines erfolglos gebliebenen Vorverfahrens (Anschluss an BFH-Urt. v. 3.8.2005 I R 74/02).

Normenkette:

FGO § 44a Abs. 1, § 45; AO § 347 Abs. 1 S. 1;

Gründe: