Unterbrechung der Verjährung gegenüber Gesellschaftern bei der Grunderwerbsteuer; Verwirkung eines Haftungsanpruchs
FG München, Urteil vom 29.11.2000 - Aktenzeichen 4 K 2739/97
DRsp Nr. 2001/7143
Unterbrechung der Verjährung gegenüber Gesellschaftern bei der Grunderwerbsteuer; Verwirkung eines Haftungsanpruchs
1. Wird der gegenüber einer sich in Liquidation befindlichen GbR ergangene Grunderwerbsteuerbescheid von der Vollziehung ausgesetzt, wirkt die nach § 231AO 1977 eintretende Unterbrechung der Zahlungsverjährung des Grunderwerbsteueranspruchs nach § 159 Abs. 4HGB i.d.F. v. 25.3.1994 (§ 160HGB a.F.) auch gegenüber den nach § 191 Abs. 1 und Abs. 4 i.V.m. §§ 421, 427BGB haftenden GbR-Gesellschaftern.2. Zur Verwirkung eines Haftungsanspruchs.