FG München - Urteil vom 11.07.2008
14 K 3128/07
Normen:
AO § 228 ; AO § 231 ; AO § 232 ; AO § 257 Abs. 1 Nr. 3 ; AO § 284 ;

Unterbrechung der Zahlungsverjährung

FG München, Urteil vom 11.07.2008 - Aktenzeichen 14 K 3128/07

DRsp Nr. 2008/17255

Unterbrechung der Zahlungsverjährung

1. Wohnsitzanfragen unterbrechen die Verjährung nur dann, wenn besonderer Anlass zu der Anfrage besteht, weil der Wohnsitz des Schuldners nicht bekannt ist. 2. Die Wirksamkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung, und damit deren verjährungsunterbrechende Wirkung, gegenüber einem Drittschuldner wird nicht durch die fehlende Bekanntgabe des Verfügungsverbots und der Mitteilung über die vorgenommene Zustellung einer Pfändungsverfügung an den Drittschuldner berührt.

Normenkette:

AO § 228 ; AO § 231 ; AO § 232 ; AO § 257 Abs. 1 Nr. 3 ; AO § 284 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Beklagte (das Hauptzollamt - HZA -) den Kläger zu Recht zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses aufgefordert und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen hat.