Die Geschäftsstelle des Senats wird angewiesen, das Verfahren
I. Das Finanzgericht hat die Klage der ehemaligen Klägerin und Beschwerdeführerin (Insolvenzschuldnerin) wegen Umsatzsteuer 2004 bis 2008 (Streitjahre) teilweise stattgegeben und im Übrigen als unbegründet abgewiesen. Das Urteil vom 22. Oktober 2014 wurde der Klägerin am 20. November 2014 zugestellt.
Die Klägerin legte fristgerecht und wirksam vertreten am 17. Dezember 2014 Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) ein.
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