FG München - Urteil vom 20.07.2017
13 K 2316/15
Fundstellen:
EFG 2017, 1799

Unterbringung in einem Pflegeheim; Berücksichtigung der Haushaltsersparnis bei Beibehaltung des bisherigen Hausstandes

FG München, Urteil vom 20.07.2017 - Aktenzeichen 13 K 2316/15

DRsp Nr. 2017/15910

Unterbringung in einem Pflegeheim; Berücksichtigung der Haushaltsersparnis bei Beibehaltung des bisherigen Hausstandes

Bei der Berechnung der Unterbringungskosten ist eine Haushaltsersparnis dann zu berücksichtigen, wenn dem Steuerpflichtigen die Auflösung seines bisherigen Hausstandes zumutbar ist, weil mit einer Rückkehr in diesen Haushalt endgültig nicht mehr zu rechnen ist.

Tenor

1.

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2007 vom 3. Juli 2009 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 11. August 2015 wird die Einkommensteuer auf 1.207 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 88/100 und der Beklagte zu 12/100.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Kläger die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Gründe

I.

Streitig ist, ob die geltend gemachten Aufwendungen für ein Pflegeheim um eine Haushaltsersparnis zu kürzen sind.