Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 1.500,-- EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die von der Klägerin erhaltenen Entgelte für die von ihr angebotenen Auslandsunfallversicherungen der Versicherungsteuerpflicht unterliegen.
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