FG Köln - Urteil vom 31.08.2016
10 K 85/15
Normen:
GewStG § 10a; KStG § 8c Abs. 1;

Untergang vortragsfähiger und laufender Verluste infolge eines schädlichen Beteiligungserwerbs

FG Köln, Urteil vom 31.08.2016 - Aktenzeichen 10 K 85/15

DRsp Nr. 2016/18485

Untergang vortragsfähiger und laufender Verluste infolge eines schädlichen Beteiligungserwerbs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 10a; KStG § 8c Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob vortragsfähige und laufende Verluste infolge eines sog. schädlichen Beteiligungserwerbs gemäß § 8c Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes sowie § 10a des Gewerbesteuergesetzes untergehen.

Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer GmbH laut Gründungsvertrag vom ... November 2006 den Handel mit ... im In- und Ausland, die Erbringung sämtlicher hiermit verbundener Dienstleistungen sowie alle Tätigkeiten und Leistungen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sind.

Gesellschafter der GmbH waren seit Gründung Herr A und Frau F mit je einer Stammeinlage i.H.v. 12.500 €.

Die Bilanz der Klägerin zum 31.12.2011 und 2012 weist jeweils ein positives Eigenkapital aus.