Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 19.04.2022 abgeändert:
Unter Antragsabweisung im Übrigen wird festgestellt, dass die im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragsgegners vor dem Amtsgericht Dessau/Roßlau, Insolvenzgericht, unter dem Aktenzeichen
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller zu 60 % und der Antragsgegner zu 40 %.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 1.135 EUR.
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