Unterhaltszahlungen an Empfänger im Ausland - hier: Bulgarien - als außergewöhnliche Belastung EStG
FG Nürnberg, Urteil vom 26.09.2013 - Aktenzeichen 6 K 1014/12
DRsp Nr. 2015/3422
Unterhaltszahlungen an Empfänger im Ausland - hier: Bulgarien - als außergewöhnliche Belastung EStG
Ob eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht, ist gem. § 33a Abs. 1 Satz 6 EStG nach inländischen Maßstäben zu beurteilen. Gemessen an inländischen Verhältnissen kann einer 62jährigen Frau, die nach den Verhältnissen des betreffenden Landes nicht mehr im erwerbsfähigen Alter steht, zugemutet werden, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen.