I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine zur Erhebung von Gewerbesteuer berechtigte Gemeinde. Auf ihrem Gebiet befand sich u.a. im Erhebungszeitraum 1992 (Streitjahr) ein Umspannwerk des Elektrizitätsversorgungsunternehmens X-AG. Das Umspannwerk war Teil einer sich auf insgesamt 534 Gemeinden erstreckenden mehrgemeindlichen Betriebsstätte i.S. des §
Zerlegungsmaßstab war entsprechend der Zerlegungserklärung der X-AG
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