I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine aus Haftungsbescheiden der Jahre 1983 und 1984 resultierende Steuerforderung gegen den Antragsteller (Ast) wegen Eintritts der Zahlungsverjährung erloschen ist.
Gegen den Ast als persönlich haftenden Gesellschafter der C ... KG, ergingen nach § 191 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) i.V.m. §§ 161, 128 Handelsgesetzbuch (HGB) Haftungsbescheide vom 25.10.1983 über einen Gesamtbetrag von 37.900,38 DM sowie vom 08.10.1984 über einen Gesamtbetrag von 46.968,14 DM. Diese Bescheide wurden bestandskräftig. Die von dem Antragsgegner (Ag) in der Zeit von November 1985 bis Dezember 1992 gegen den Ast ausgebrachten Vollstreckungsmaßnahmen führten nicht zu einer Verringerung der Haftungsschuld.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|