I. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung von 38.836,22 EURO nebst Zinsen in Anspruch wegen Verletzung von Pflichten aus einem Rechtsanwaltsmandat, weil der Beklagte angeblich berechtigte Schadensersatzansprüche in gleicher Höhe wegen Pflichtverletzungen seines Steuerberaters habe verjähren lassen.
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