Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18.03.2021 wird zurückgewiesen.
II.Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert in beiden Rechtszügen:
1.000.000,00 Euro
A
Die Verfügungsklägerin (künftig: Klägerin) verlangt von der Verfügungsbeklagten (künftig: Beklagte), die Herstellung und den Vertrieb von Tiefkühlprodukten zu unterlassen.
I.
Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen des Landgerichts Bezug genommen. Zusammenfassend und ergänzend:
a) b) c)
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