BGH - Urteil vom 29.06.2021
VI ZR 10/18
Normen:
StGB § 253; ZPO § 256 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1;
Fundstellen:
CR 2021, 804
ZUM 2022, 311
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 08.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 14/15
KG, vom 21.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 156/15

Unterlassung der Veröffentlichung der Beiträge eines Bloggers im Internet wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmensberaters; Betrieb des Blogs auch als Nötigungsmittel i.R.e. (versuchten) Erpressung zum Nachteil eines Betroffenen (hier: Aktienversenker)

BGH, Urteil vom 29.06.2021 - Aktenzeichen VI ZR 10/18

DRsp Nr. 2021/12022

Unterlassung der Veröffentlichung der Beiträge eines Bloggers im Internet wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmensberaters; Betrieb des Blogs auch als Nötigungsmittel i.R.e. (versuchten) Erpressung zum Nachteil eines Betroffenen (hier: "Aktienversenker")

a) Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person "gewidmeten", ehrbeeinträchtigenden Blogs dem Blogger (auch) als Nötigungsmittel im Rahmen einer Erpressung im Sinne von § 253 StGB, so kann sich daraus die Rechtswidrigkeit der mit dem Blogbetrieb verbundenen Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergeben.b) Für die Annahme des Interesses an alsbaldiger Feststellung der Pflicht zum Ersatz materieller Schäden im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO genügt im Falle, der Kläger stützt den entsprechenden Schadensersatzanspruch auf die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die bloße Möglichkeit solcher Schäden. Einer dahingehenden Wahrscheinlichkeit bedarf es nicht.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Kammergerichts vom 21. Dezember 2017 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

StGB § 253; ZPO § 256 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1;

Tatbestand