Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. August 2023 -
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 65.000 €.
I.
Der Antragsteller begehrt - nach Antragsänderung im Beschwerderechtszug -von den Antragsgegnern im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung nunmehr Unterlassung der Verwendung einer notariellen Niederschrift über die Nichterteilung seiner Genehmigung zur Annahme von Abtretungsangeboten der Antragsgegnerinnen zu 1 und 3 über Gesellschafts- und Geschäftsanteile sowie eine Forderung.
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