OLG Düsseldorf - Urteil vom 25.02.2021
16 U 188/20
Normen:
BGB § 1004; BGB § 823 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 06.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 199/19

Unterlassung der Werbung in einem Wahlkampf mit einem Zitat eines PolizeipräsidentenEhrenschutz juristischer Personen des öffentlichen RechtsMindestmaß an öffentlicher Anerkennung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2021 - Aktenzeichen 16 U 188/20

DRsp Nr. 2021/3714

Unterlassung der Werbung in einem Wahlkampf mit einem Zitat eines Polizeipräsidenten Ehrenschutz juristischer Personen des öffentlichen Rechts Mindestmaß an öffentlicher Anerkennung

Juristische Personen des öffentlichen Rechts haben im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben strafrechtlichen Ehrenschutz, der auch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche begründen kann, sofern es um das Mindestmaß an öffentlicher Anerkennung geht, ohne das die Wahrnehmung ihrer Funktionen beeinträchtigt wäre.

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 6. März 2020 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 2 O 199/19 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft an dem jeweiligen gesetzlichen Vertreter des Beklagten zu vollziehen ist, im Rahmen ihres Wahlkampfes zu unterlassen,

mit einem Zitat des Polizeipräsidenten so zu werben, dass der Eindruck entsteht, der Polizeipräsident würde der Beklagten nahestehen, wenn dies wie nachfolgend geschieht:

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