I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 20.01.2021 - Az.:
1. Der Beklagte wird bei Meidung eines für den Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, verurteilt, es zu unterlassen,
a) Mandanten der Klägerin schriftlich die Begründung eines bestimmten oder bestimmbaren Mandatsverhältnisses anzubieten, sofern ihm bekannt ist, dass der Adressat konkreten Bedarf an steuerlicher Beratung hat und das Anschreiben anlässlich der Kenntnis von diesem Beratungsbedarf erfolgt, wenn dies geschieht wie in den Schreiben vom 01.01.2020 (Anlagen 1 - 3 zum Urteil);
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|