BGH - Urteil vom 29.06.2021
VI ZR 52/18
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB (analog) § 1004 Abs. 1 S. 2; StGB § 253; ZPO § 256 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2021, 1794
GRUR 2021, 1334
MDR 2021, 1063
MMR 2021, 805
NJW 2021, 3130
VersR 2021, 1185
WM 2021, 1475
ZUM 2021, 1037
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 08.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 58/15
KG, vom 21.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 155/15

Unterlassung des Weiterbetriebs des einer bestimmten Person gewidmeten und ehrbeeinträchtigenden Blogs i.R.e. Rufmordkampagne als Nötigungsmittel einer Erpressung; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

BGH, Urteil vom 29.06.2021 - Aktenzeichen VI ZR 52/18

DRsp Nr. 2021/11136

Unterlassung des Weiterbetriebs des einer bestimmten Person "gewidmeten" und ehrbeeinträchtigenden Blogs i.R.e. Rufmordkampagne als Nötigungsmittel einer Erpressung; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

a) Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person "gewidmeten", ehrbeeinträchtigenden Blogs dem Blogger (auch) als Nötigungsmittel im Rahmen einer Erpressung im Sinne von § 253 StGB, so kann sich daraus die Rechtswidrigkeit der mit dem Blogbetrieb verbundenen Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergeben.b) Für die Annahme des Interesses an alsbaldiger Feststellung der Pflicht zum Ersatz materieller Schäden im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO genügt im Falle, der Kläger stützt den entsprechenden Schadensersatzanspruch auf die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die bloße Möglichkeit solcher Schäden. Einer dahingehenden Wahrscheinlichkeit bedarf es nicht.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Kammergerichts vom 21. Dezember 2017 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; BGB (analog) § 1004 Abs. 1 S. 2; StGB § 253; ZPO § 256 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1;

Tatbestand