1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 5. Januar 2023, Az.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Unterlassung vermeintlich ehrverletzender Äußerungen in Anspruch.
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