OLG Hamm - Urteil vom 07.01.2020
4 U 88/18
Normen:
StBerG § 3a; StBerG § 8; UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UWG § 3 Abs. 1; UWG § 3a;
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 12.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 43 O 106/17

Unterlassung einer Werbung für Hilfe in SteuersachenNiederländische Steuerberaterbezeichnungen Belastingadvies und BelastingadviseurBegründung einer Niederlassung in DeutschlandDauerhaftes Erbringen geschäftsmäßiger Dienstleistungen

OLG Hamm, Urteil vom 07.01.2020 - Aktenzeichen 4 U 88/18

DRsp Nr. 2020/4439

Unterlassung einer Werbung für Hilfe in Steuersachen Niederländische Steuerberaterbezeichnungen Belastingadvies und Belastingadviseur Begründung einer Niederlassung in Deutschland Dauerhaftes Erbringen geschäftsmäßiger Dienstleistungen

Bei Begründung einer Niederlassung in Deutschland scheidet der Erlaubnistatbestand des § 3a StBerG aus, weil dann nicht nur vorübergehend geschäftsmäßig Dienstleistungen erbracht werden, sondern dauerhaft.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 12.04.2018 verkündete Urteil der 43. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Nebenintervention, die die Streithelfer jeweils selbst tragen.