Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 11. Mai 2021, Az.
Die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) gegen das Ergänzungsurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 7. September 2021, Az.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 79 %, die Beklagten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner 2 % und die Beklagten zu 1) und zu 2) jeweils weitere 9,5 %.
Hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens verbleibt es bei der im Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 11. Mai 2021, Az.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die in Ziffer I. und II. genannten Urteile des Landgerichts Nürnberg-Fürth sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 25.443,52 € festgesetzt.
I.
I. II. III.
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