Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 3.7.2019 (
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen zwei Bildberichterstattungen in der von dieser verlegte A-Zeitung vom 10.07.2017 ("Zeugen gesucht! Bitte wenden Sie sich an die Polizei", vgl. Anlage K1) und vom 12.1.2018 ("Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin", vgl. Anlage K6) auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 30.000 Euro sowie auf Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten in Anspruch.
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