Unterliegen des Einkaufs von Reitpferden und Verkaufs als hochwertige Reitpferde der Durchschnittsbesteuerung oder Regelbesteuerung
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.11.2022 - Aktenzeichen 4 K 20/21
DRsp Nr. 2023/914
Unterliegen des Einkaufs von Reitpferden und Verkaufs als hochwertige Reitpferde der Durchschnittsbesteuerung oder Regelbesteuerung
Stichwort: Der Erwerb, die weitere Ausbildung / Verpflegung und der sich anschließende Verkauf von Reitpferden ("Veredelung von Reitpferden"), welche ein Steuerpflichtiger vornimmt, der grundsätzlich die Voraussetzungen von § 24UStG erfüllt, unterliegen nicht der Differenzbesteuerung.Bei richtlinienkonformer Auslegung ist für die Anwendung von § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3UStG erforderlich, dass die gelieferten Gegenstände von dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb selbst "erzeugt" wurden bzw. durch eine Verarbeitung der "im Wesentlichen aus seiner landwirtschaftlichen Produktion stammenden Erzeugnissen" entstanden sind; Umsätze mit zugekauften Produkten sind von § 24UStG nicht erfasst. Die Veredelung von Reitpferden stellt insoweit keine "Erzeugung" eines (anderen) landwirtschaftlichen Produkts, sondern lediglich eine Qualitätsveränderung und Weiterveräußerung eines zugekauften Produkts dar.
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