FG München - Urteil vom 25.07.2017
2 K 310/16
Normen:
EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2018, 1430
DStRE 2018, 1482
DStZ 2018, 401
EFG 2018, 928

Unterliegen von gezahlten Darlehenszinsen unter dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG

FG München, Urteil vom 25.07.2017 - Aktenzeichen 2 K 310/16

DRsp Nr. 2018/5688

Unterliegen von gezahlten Darlehenszinsen unter dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die von der Klägerin an die Beigeladenen gezahlten Darlehenszinsen dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes - EStG - unterliegen.

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG mit Sitz in M. Beteiligte der Klägerin sind die ...GmbH als Komplementärin sowie im Streitjahr insgesamt 85 Kommanditisten. Die Namen und die Gesellschaftsanteile der Kommanditisten des Streitjahres ergeben sich aus der Anlage zur Einspruchsentscheidung vom 1. Februar 2016. Die von dem vorliegenden Klageverfahren betroffenen kreditgewährenden Kommanditisten samt Rechtsnachfolger (Beigeladenen) ergeben sich aus der mit Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten vom 17. Mai 2017 vorgelegten Liste.

Die Klägerin nahm ihre Tätigkeit 1971 auf. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und der Handel mit Immobilien und sonstigen Finanzanlagen, insbesondere die Verwaltung einer 100 %-gen Beteiligung an der ... S.A., einer spanischen Aktiengesellschaft (vgl. § 2 des Gesellschaftsvertrags vom 29. Mai 1994).