Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren 1991 und 1992 als selbständiger Unternehmensberater tätig. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) sah darin einen Gewerbebetrieb und erließ dementsprechende Gewerbesteuermessbescheide.
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