Streitig ist, ob die Einkünfte, die der Kläger aus seiner selbständigen Tätigkeit als Unternehmensberater erzielt, gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte darstellen.
Der berufliche Werdegang des Klägers gestaltete sich wie folgt:
bis 12. 7. 1968 Besuch der Volksschule
1. 9. 1968 - 22.
2. 1972 Lehre als Betriebsschlosser
15. 5. 1972 - 30.
9. 1974 Tätigkeit als Betriebsschlosser bei der Firma ...
1. 10. 1974 - 17.
12. 1975 Besuch des Saartechnikums mit Abschluss als staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Maschinenbau
2. 11. 1976 - 12.
10. 1979 Tätigkeit als Radialbohrer bei der Firma ...
1. 1. 1978 - 30.
6. 1978 Unterbrechung durch Wehrdienst
7. 12. 1979 Abschluss der REFA-Grundausbildung für das Arbeitsstudium mit dem REFA-Grundschein
6. 2. 1980 REFA-Zeugnis über den Abschluss der Lehrgänge Nomografie, Statistik und Kostenwesen
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