FG Köln - Urteil vom 15.02.2005
6 K 5076/01
Normen:
GewStG § 10a S 1 ;

Unternehmensidentität bei Verlegung einer Verkaufsstelle

FG Köln, Urteil vom 15.02.2005 - Aktenzeichen 6 K 5076/01

DRsp Nr. 2005/8383

Unternehmensidentität bei Verlegung einer Verkaufsstelle

Zur Frage der gewerbesteuerlichen Unternehmensidentität bei Verlegung einer Verkaufsstelle um 600 km (hier: als Fanchisenehmer).

Normenkette:

GewStG § 10a S 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage der gewerbesteuerlichen Unternehmensidentität bei Verlegung der Verkaufsstelle.

Die Klägerin betreibt einen ...Betrieb (gewerbliches Einzelunternehmen) in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG. Das Unternehmen ist Franchisenehmer der A-GmbH & Co. KG (jetzt A GmbH & Co. Franchise Center KG) und gehört zur B Holding GmbH (A Gruppe).