I. Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) hat zum 18. Juli 1997 den Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft auf seinen Namen angemeldet und die Eröffnung des Gewerbebetriebes dem Beklagten, Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) auf einem von ihm unterschriebenen Betriebseröffnungs-Fragebogen angezeigt. Er ist Konzessionsträger nach dem Gaststättengesetz und gab auch in der Folgezeit von ihm unterschriebene Umsatzsteuervoranmeldungen im eigenen Namen ab.
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