Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 5 vom 26.01.2017
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 25.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 520/14
ArbG Frankfurt/Main, vom 29.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 6332/13
Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der SchwerbehindertenvertretungUnterlassene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung als Indiz für eine Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers wegen seiner BehinderungInformationspflicht des Arbeitgebers über geeignete Arbeitsplätze bei Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Veränderung seiner ArbeitszeitDarlegungs- und Beweislast für haftungsausfüllende Kausalität zwischen Handlung/Unterlassung und SchadenseintrittErleichterung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot
BAG, Urteil vom 26.01.2017 - Aktenzeichen 8 AZR 736/15
DRsp Nr. 2017/1440
Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der SchwerbehindertenvertretungUnterlassene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung als Indiz für eine Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers wegen seiner BehinderungInformationspflicht des Arbeitgebers über geeignete Arbeitsplätze bei Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Veränderung seiner ArbeitszeitDarlegungs- und Beweislast für haftungsausfüllende Kausalität zwischen Handlung/Unterlassung und SchadenseintrittErleichterung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot
Orientierungssätze:1. Nach § 95 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Das Unterrichtungs- und Anhörungsrecht nach dieser Bestimmung soll die Schwerbehindertenvertretung in die Lage versetzen, auf eine sachdienliche Behandlung hinzuwirken, wenn die spezifischen Belange eines schwerbehinderten Menschen oder der schwerbehinderten Beschäftigten als Gruppe für die Entscheidung des Arbeitgebers erheblich sind.
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